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Deutscher Bundestag
Drucksache 16/12572
16. Wahlperiode
Antwort
der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/12392 –

Missstände in der konventionellen Putenhaltung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Deutschland wurden im Jahr 2008 insgesamt etwa 36 Millionen Puten ge-halten. (Diese Zahl leitet sich aus der Schlupfmenge an Putenküken inDeutschland ab.) Der größte Anteil davon konventionell. Der kleinste Anteilder Tiere wird nach den Kriterien der ökologischen Tierhaltung und demzu-folge eher tiergerecht gehalten. Bei der überwiegend industriellen Putenhal-tung werden bis zu 10 000 Tiere gehalten.
Die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher assoziieren mit Putenfleischeine gesunde und cholesterinarme Kost. Im Jahr 2007 lag der Pro-Kopf-Ver-brauch bei etwa 6,1 kg. Nach einem Bericht des Norddeutschen RundfunksNDR vom 19. Februar 2009 werden in Deutschland in der Putenhaltung regel-mäßig Antibiotika eingesetzt. Zum Teil, so der Bericht, werden die Antibio-tika während der gesamten Mastdauer der Tiere eingesetzt. Weiterhin ergabenRecherchen des Senders, dass den Puten nach wie vor die Schnäbel gekürztwerden. Diese Recherchen decken sich auch mit den Untersuchungen desBundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Nordrhein-Westfalen. DieErgebnisse der Studie wurden im Januar veröffentlicht (http://www.bund-nrw elektronische Vorab-Fassung* .de/fileadmin/bundgruppen/bcmslvnrw/PDF_Dateien/ Themen_und_Projekte/Landwirtschaft_Gentechnik/BUNDhintergrund_Putenhaltung_2009.pdf). Bereits im Jahr 2003 wurde vomBUND eine Studie zu Putenhaltung durchgeführt, die gravierende Missständeaufzeigte. Diese bestätigten sich auch bei der durch das Landwirtschaftsminis-terium Nordrhein-Westfalen durchgeführten Untersuchung. Auf dieser Grund-lage stellten Anfang 2005 die Länder Nordrhein Westfalen und SchleswigHolstein einen Antrag, der die Eindämmung des tierschutzwidrigen Schnabel-kürzens zum Ziel hatte. Dieses Vorhaben wurde nicht weitergeführt.
Aus der aktuellen Studie des BUND wie auch aus dem NDR-Bericht geht her-vor, dass den in der Intensivmast gehaltenen Puten bereits als Küken fast aus-nahmslos die empfindlichen Oberschnäbel gekürzt werden. Dadurch sollenFederpicken und Kannibalismus, Folgen haltungsbedingter Verhaltensstö-rungen, verhindert werden. Das Schnabelkürzen ist jedoch laut AllgemeinerVerwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (Nummer 4 Seite 1, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame * Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz vom 3.März 2009 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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Drucksache 16/12572
Zu § 6 (Amputation)) verboten und darf (nach Nummer 4.1 Erlaubnis nach § 6Abs. 3 Nr. 1) nur durchgeführt werden, „wenn bekannte, für Federpicken undKannibalismus (mit) ursächliche Faktoren soweit wie möglich ausgeschlossenworden sind, aber dennoch der Gefahr des Auftretens dieses Verhaltens undder damit verbundenen Schmerz-, Leidens- und Schadenszufügung der Tiereuntereinander anders nicht begegnet werden kann.“ Diese Haltungsvorschriftfindet laut BUND-Bericht in Nordrhein-Westfalen praktisch keine Anwen-dung. Es ist davon auszugehen, dass sich die Zustände in der industriellen Pu-tenmast in den unterschiedlichen Bundesländern kaum voneinander unter-scheiden. Hauptproblem dabei ist jedoch, dass es in Deutschland keine rechts-verbindlichen Vorgaben für Mindeststandards zur Putenhaltung gibt. EinzigeRechtsgrundlage ist das Tierschutzgesetz mit seinen Ausführungsbestimmun-gen (1999, Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Haltung von Legehen-nen in Käfigen, in Kraft seit 2002, geändert 2006).
Die hohe Besatzdichte von 52 bis 58 kg/qm, die Langeweile in den Ställen, diekörperlichen Probleme durch zu schnelles Wachstum und schließlich auch dasSchnabelkürzen führen jedoch nicht nur zu schweren Tierschutzproblemen,sondern letztlich auch zu verbraucherschutzrelevanten Fragen beispielsweiseim Bereich der Lebensmittelhygiene hinsichtlich einer massiv eingeschränk-ten Tiergesundheit. Etwa zehn Prozent der geschlüpften und eingestalltenPutenküken sterben während der Mast. Bereits nach 4 bis 5 Monaten habenPuten aufgrund ihrer Zucht auf schnelles Wachstum – hierzulande wird der imAusland gezüchtete Hochleistungsmasthybrid B.U.T. Big 6 gemästet – ihrSchlachtgewicht von 15 (Hennen) bzw. 20 kg (Hähne) und mehr erreicht. So-mit sind die Tiere dreimal so schwer wie die Wildform. Problematisch dabeiist, dass die Puten als Zuchtmerkmal eine besonders ausgeprägte Brustmusku-latur haben. Da diese 30 Prozent des Körpergewichts ausmacht, es dadurch zuGleichgewichtsstörungen, schweren Schäden am Skelett-, Gelenk- und Band-apparat und dadurch bedingten schmerzhaften Fehlstellungen der Gliedmaßenkommt, wird in Fachkreisen auch von Qualzucht gesprochen. Untersuchungenhaben gezeigt, dass sich 85 bis 97 Prozent der Tiere am Ende der Mast nurnoch unter Schmerzen fortbewegen können. Eine individuelle tiermedizini-sche Versorgung ist in der industriellen Putenhaltung praktisch ausgeschlos-sen. Der Einsatz von Antibiotika zur Therapie ist angesichts der Haltungsbe-dingungen schlüssig. Allerdings sind sie zur Leistungssteigerung verboten.
Dass sie, wenngleich tierärztlich verschrieben – dennoch als solche eingesetztwerden, haben ebenfalls die Recherchen des NDR gezeigt. Da es keine gesetz-lich vorgeschriebene Abgabemengenverordnung für Antibiotika, sondern le-diglich eine Ermächtigung im Arzneimittelgesetz gibt, kann der Umfang ver-kaufter bzw. eingesetzter Antibiotika speziell in der industriellen Putenmastnur geschätzt werden. Lediglich eine freiwillige Vereinbarung soll den Antibi-otikaeinsatz in der Putenmast einschränken; angesichts des wirtschaftlichenKonkurrenzkampfes der Betriebe ist hiervon jedoch keine große Wirkung zu erwarten. Dies steht im Widerspruch beispielsweise zur Deutschen Antibio-tika-Resistenzstrategie (DART), die die Reduktion der Ausbreitung von Anti-biotika-Resistenzen in Deutschland zum Ziel hat. Unter anderem sieht dieStrategie vor, den sachgerechten Einsatz und verantwortungsvollen Umgangmit Antibiotika durch Tierärztinnen und Tierärzte sowie durch Landwirtinnenund Landwirte zu fördern.
1. Wie viele Puten wurden im Jahr 2008 in Deutschland gehalten (bitte auf- schlüsseln nach konventioneller und nichtkonventioneller Haltung)? In landwirtschaftlichen Betrieben wurden nach den Ergebnissen der Agrar-strukturerhebung am 3. Mai 2007 rd. 10,89 Mill. Puten (in den amtlichen Sta-tistiken: „Truthühner“) gehalten. Nach Angaben der Öko-Kontrollstellen, diedie Zentrale Markt- und Preisberichtstelle GmbH (ZMP) zusammengestellt hat, Seite 2, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame entfielen davon etwa 190.000 Tiere auf die ökologische Tierhaltung (rd. 1,7 %).
Da Daten zur Geflügelhaltung nicht jährlich erhoben werden, liegen für 2008keine Angaben vor.
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2. Wie viele Betriebe zur Zucht und Mast von Puten gibt es in Deutschland? Im Mai 2007 gab es 2 289 landwirtschaftliche Betriebe im Sinne des Agrar-statistikgesetzes, die Puten hielten. Eine Unterscheidung zwischen Zucht- undMastbetrieben wird dabei nicht vorgenommen. Es handelt sich zum allergröß-ten Teil um Mastbetriebe.
3. Wie viele Puten bzw. wie viel Putenfleisch wurde 2008 nach Deutschland importiert (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern)? Im Jahr 2008 importierte Deutschland 140 735 Tonnen Putenfleisch. Anlage 1zeigt die Herkunftsländer.
4. Wie viele Puten wurden 2008 lebend nach Deutschland importiert, und wie Im Jahr 2008 importierte Deutschland 4 096 753 lebende Puten. Exportiertwurden 7 420 724 Tiere. Einzelheiten sind aus Anlage 2 ersichtlich.
5. Welche Länder innerhalb der Europäischen Union gehören zu den größten Nach Angaben der FAO stellt sich die Reihenfolge wie folgt dar: Im Jahr 2007 (für 2008 liegen noch keine Zahlen vor) war Frankreich größterProduzent von Putenfleisch. Es folgten Deutschland, Italien, Polen, das Verei-nigte Königreich und Ungarn.
6. In welchen Bundesländern werden die meisten Puten gemästet (bitte auf- schlüsseln nach Bestand und Betriebsgröße)? Den größten Umfang hat die Haltung von Puten in Niedersachsen mit rd.
5,31 Mill. Tieren (48,7 Prozent des Bestandes in Deutschland). Zweitwichtig-stes Bundesland ist diesbezüglich Nordrhein-Westfalen mit 1,36 Mill. Tieren(12,4 Prozent). 84 Prozent der Tiere werden in Betrieben mit 10 000 und mehrPuten gehalten. In Anlage 3 sind die Putenbestände nach Bestandsgrößenklas-sen und Ländern gegliedert.
wie vielen Betrieben konnten 2008 aufgrund amtsveterinärmedizini- scher Kontrollen Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht bei der Haltungvon Puten festgestellt werden, und was für Konsequenzen hatte das für diejeweiligen Betriebe? Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach Landes-recht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über die Anzahl derKontrollen und etwaige Sanktionen keine Kenntnis.
Seite 3, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame Korrektur
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8. In wie vielen Betrieben konnten 2008 aufgrund amtsveterinärmedizini- scher Kontrollen Verstöße beim Einsatz von Medikamenten wie Anti-biotika bei der Haltung von Puten festgestellt werden, und was für Kon-sequenzen hatte das für die jeweiligen Betriebe? Der Vollzug der Rechtsvorschriften in den genannten Bereichen obliegt dennach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über dieAnzahl der Kontrollen nur insofern Kenntnis, soweit diese in Zusammenhangmit dem Nationalen Rückstandskontrollplan durchgeführt werden.
Bei amtlichen Kontrollen auf den vorschriftsmäßigen Einsatz von Tierarznei-mitteln im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans wurden im Jahr2007 in Deutschland insgesamt in landwirtschaftlichen Betrieben ca. 400 undauf Schlachthöfen ca. 1 200 Proben von Puten entnommen und auf Tierarznei-mittel untersucht. Zahlen für 2008 liegen derzeit noch nicht vor. Wie viele Be-triebe durch die Proben repräsentiert werden, lässt sich aus den vorliegendenDaten nicht entnehmen.
Folgende Höchstgehaltsüberschreitungen wurden 2007 bei Puten festgestellt:In einer von 242 Proben wurde in der Leber Enrofloxacin und in einer von192 Proben wurde in Fleisch Doxycyclin gefunden. Bei beiden Substanzenhandelt es sich um antibakteriell wirksame Stoffe. Zudem wurde in einer von130 Proben Diclazuril in Fleisch und Leber nachgewiesen. Diclazuril ist einMittel gegen Kokzidien (einzellige Parasiten), das für Geflügel zwar nicht alsTierarzneimittel zugelassen ist, bei Masthühnern jedoch als Futtermittelzusatz-stoff E 771 gemäß Verordnung (EG) Nr. 418/2001 eingesetzt werden darf.
Die Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplan sind auf der Homepagedes Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)veröffentlicht (http://www.bvl.bund.de/nrkp).
9. In welchem Umfang werden Putenbestände hinsichtlich Haltung, Medi- kamenteneinsatz und Schlachtung kontrolliert bzw. untersucht? Der Vollzug der Rechtsvorschriften in den genannten Bereichen obliegt dennach Landesrecht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über dieAnzahl der Kontrollen und etwaige Sanktionen über die unter Frage 8 vorge-legten Informationen hinaus keine Kenntnis.
10. Plant die Bundesregierung die Schaffung verbindlicher Haltungsvor- schriften für Mastputen, und wenn nein, warum nicht? Der Schutz von Mastputen ist durch das Tierschutzgesetz und die allgemeinenVorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung geregelt. SpezifischeVorschriften zum Schutz von Mastputen gibt es nicht. Daher wurden unterFederführung des BMELV „Bundeseinheitliche Eckwerte für eine freiwilligeVereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen) undMastputen“ erarbeitet, die von Vertretern der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg sowie Brandenburg, des Bündnisses Tierschutz, der Tierärzt-lichen Vereinigung für Tierschutz, des Bundesverbands Bäuerlicher Junggeflü-gelmäster, des Verbands deutscher Putenerzeuger sowie des Zentralverbandsder Deutschen Geflügelwirtschaft unterzeichnet wurden.
Mit Beschluss vom 17. September 1999 nahmen die Agrarminister und -minis- Seite 4, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame terinnen sowie Senatoren der Länder auf ihrer Konferenz in Freiburg den Be-richt des Bundesministeriums über den Abschluss der vorgenannten Verein-barung zustimmend zur Kenntnis und erklärten, dass sie dafür Sorge tragen, Korrektur
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dass die im Papier enthaltenen Mindestanforderungen in länderspezifischen,freiwilligen Vereinbarungen keinesfalls unterschritten werden.
In den bundeseinheitlichen Eckwerten wird ausgeführt, dass sie innerhalb von5 Jahren nach ihrer Verabschiedung zu überprüfen und ggf. auf Grund neuerwissenschaftlicher Erkenntnisse oder neuer praktischer Erfahrungen anzupas-sen sind. In diesem Lichte wurden 2004 und 2005 im BMELV mit Vertreternder Länder, sowie Tierschutz- und Wirtschaftsverbänden Erfahrungen mit denbisherigen Vereinbarungen ausgetauscht und Möglichkeiten einer Fortentwick-lung der Eckwerte erörtert.
Es ist beabsichtigt, nach der Umsetzung der Europäischen Richtlinie zumSchutz von Masthühnern in nationales Recht zu sondieren, inwieweit eine Fort-führung der Gespräche über die bundeseinheitlichen Eckwerte, ausschließlichbetreffend Mastputen, zielführend ist.
Im Zusammenhang mit dieser Frage (10) ist auch zu berücksichtigen, dass nachwie vor Bedarf an wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Frage der Indikatoreneiner tiergerechten Mastputenhaltung besteht. Aus diesem Grund wird aus Mit-teln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher-schutz ein Vorhaben (Förderkennzeichen 06HS015) gefördert, in dem Aspekteder Tiergesundheit von Mastputen in verschiedenen kommerziellen Intensiv-haltungsformen in Deutschland untersucht werden. Ziel des Forschungsprojek-tes ist es, möglichst einfach zuerhebende Merkmale zuermitteln, die tier-schutzrelevante Sachverhalte beschreiben und sich am lebenden Tier und/oderam Schlachtkörper erheben lassen. Die Förderung hat am 1. Mai 2007 begon-nen und erfolgt bis einschließlich April 2009 über die Bundesanstalt für Land-wirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger.
11. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung treffen, um die Schaffung verbindlicher Haltungsvorschriften auf EU-Ebene zu beschleunigen? Die Bundesregierung hat an verschiedenen Stellen deutlich gemacht, dass eineEuropäische Initiative zum Schutz von Mastputen ein wichtiger Beitrag zurFortentwicklung des Tierschutzes in Europa wäre. Gleichwohl hat die Europäi-sche Kommission das Initiativrecht. Es ist also an der Europäischen Kommis-sion zu entscheiden, ob Bedarf für Europäische Rechtsvorschriften zum Mast-putenschutz gesehen wird.
Ist der Bundesregierung bekannt, ob eine EU-weite Regelung der Puten-haltung zeitnah geplant ist, und wenn ja, in welchem Umfang, und wennnein, warum nicht? Der Bundesregierung sind derzeit keine derartigen Aktivitäten bekannt. DieBundesregierung hat keinen Einfluss auf die Prioritätensetzung und die Res-sourcenverfügbarkeit der Europäischen Kommission.
13. Verfügt die Bundesregierung über Statistiken, die Aufschluss über den Medikamenteneinsatz in der Putenhaltung geben, und wenn nein, warumnicht? Der Vollzug der Rechtsvorschriften in dem genannten Bereich obliegt den nachLandesrecht zuständigen Behörden.
Seite 5, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame Dem BMELV stehen keine Daten zum mengenmäßigen Einsatz von antimikro-biellen Mitteln in der Putenhaltung zur Verfügung. Für die gesamte Tiermedi- Korrektur
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zin in Deutschland liegt ein Schätzwert des Bundesverbandes für Tiergesund-heit für 2005 von 784,4 Tonnen abgegebener Veterinärantibiotika vor.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Höhe des Medika- menteneinsatzes in der Putenhaltung durch Beimischung in Futtermit-teln? Der Vollzug der Rechtsvorschriften in dem genannten Bereich obliegt den nachLandesrecht zuständigen Behörden.
Dem BMELV stehen keine Daten zum mengenmäßigen Einsatz von antimikro-biellen Mitteln in der Putenhaltung zur Verfügung.
15. Welche antimikrobiell wirksamen Medikamente kommen allgemein in der Putenhaltung zum Einsatz, und welche Medikamente lassen sich ne-ben dem therapeutischen Effekt auch als Leistungssteigerer verabrei-chen? In der Putenhaltung werden die nach europäischem Recht für Puten zugelasse-nen Antibiotika angewendet. Darüber hinaus können auch Antibiotika ange-wendet werden, die nach europäischem Recht für andere Tierarten zugelassensind und gemäß arzneimittelrechtlicher Vorgaben zur Anwendung bei Putendurch den Tierarzt umgewidmet werden.
Derzeit sind acht antimikrobiell wirksame Tierarzneimittel zur Anwendung beiPuten zugelassen: 1. „Denagard 12,5 Prozent wässrige Lösung“ (Wirkstoff: Tiamulinfumarat) 2. „Tylan soluble 100 g“ (Wirkstoff: Tylosintartrat) 3. „Tylan soluble“ (Wirkstoff: Tylosintartrat) 4. „Dicural orale Lösung“ (Wirkstoff: Difloxacinhydrochlorid) 5. „Sulfaquinoxalin-Na 100 Prozent animedica“ (Wirkstoff: Sulfaquinoxalin- 6. „Sulfenazon” (Wirkstoff: Sulfaquinoxalin-Natrium) 7. „Lincomycin-Spectinomycin Pulver” (Wirkstoffe: Lincomycinhydrochlorid 8. „Neomycinsulfat” (Wirkstoff: Neomycinsulfat) ierarzneimittel dienen dem Zweck der Bekämpfung von bakteriellen In- fektionen. Es liegen dem BMELV keine Erkenntnisse vor, dass diese Tierarz-neimittel zu anderen Zwecken in Putenmastbeständen verwendet werden.
16. Welche Pläne hat die Bundesregierung zur Aktualisierung und verbind- lichen Regelung der „Bundeseinheitlichen Eckwerte für eine freiwilligeVereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern (Broiler, Masthähnchen)und Mastputen“ von 1999, und wenn nicht, warum nicht? Es wird auf die Beantwortung der Frage 10 verwiesen.
Seite 6, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame Korrektur
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17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Umfang der Schna- belkürzungen in Putenmastbetrieben, die ja genehmigungspflichtig sind? Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach Landes-recht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat über den Umfang desSchnabelkürzens bei Mastputen keine Kenntnis.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Betriebe, die Schnabelkürzungen veranlassen, diese von der zuständigen Behörde auchgenehmigen lassen bzw. mit welchem Anteil die Genehmigung erteiltwird? Es wird auf die Beantwortung der Frage 17 verwiesen.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittliche Erkrankungs- und Sterberate konventionell gehaltener Puten, und inwie-fern finden Dokumentationen durch zuständige Veterinäre auf Schlacht-höfen statt? Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Vorschriften obliegt den nach Landes-recht zuständigen Behörden. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über dieErkrankungs- und Sterberate konventionell gehaltener Puten.
Nach § 66 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung derBekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) ist über die Schlacht-tier- und Fleischuntersuchung und deren Ergebnis eine Statistik zu führen. Im§ 1 der „Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Schlacht-tier- und Fleischuntersuchung“ vom 28. September 2006 (BGBl. I S. 2187)sind Erhebungsmerkmale festgelegt.
Danach werden an Schlachthöfen die Ergebnisse der amtlichen Schlachttier-und Fleischuntersuchung dokumentiert.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Infektionsraten bzw.
Tierverluste infolge des Schnabelkürzens bei Puten? Es wird auf die Beantwortung der Frage 17 verwiesen.
Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für die weite Verbreitung desSchnabelkürzens in der Putenhaltung, obwohl diese Maßnahme nach gel-tender Durchführungsverordnung des Tierschutzgesetzes die Ausnahmeund nicht die Regel sein sollte? Es wird auf die Beantwortung der Frage 17 verwiesen.
22. Welche Auswirkungen auf das Wohlbefinden der Puten sind mit der In Deutschland werden nach hiesiger Kenntnis für die prophylaktische Kür-zung von Schnabelteilen bei Putenküken zur Verhinderung von Federpickenund Kannibalismus vorwiegend der „Bio-beaker“ (Lasertechnik) und der Infra- Seite 7, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame rotstrahl mit dem „Poultry Service Processor“ (PSP) am ersten Lebenstag ge-nutzt. Bei Puten wird hiermit der Oberschnabel gekürzt, um die Auswirkungenvon Federpicken und Kannibalismus zu mindern. Beide Methoden schädigendie Schnabelspitze.
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23. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem weitverbreiteten Es wird auf die Beantwortung der Frage 10, hinsichtlich des Projektes zu Indi-katoren einer tiergerechten Mastputenhaltung, sowie der Frage 17 verwiesen.
24. Welche Änderungen bei der Haltung von Puten sind aus Sicht der Bundesregierung nötig, um dem Kannibalismus und Federpicken, beidesFolgen haltungsbedingter Verhaltensstörungen, vorzubeugen, und wiekönnen diese Änderungen verbindlich geregelt werden? Im Rahmen des Modellvorhabens des BMELV „Tiergerechte Mastputenhal-tung mit Beschäftigungs- und Strukturelementen“ wurde in zwei konventionel-len Betrieben und einem ökologischen Betrieb in den Jahren 2005 bis 2007 derEinsatz von Strukturelementen und Beschäftigungsmaterial auf Verhalten,Leistung und Gesundheit von Mastputen unter Praxisbedingungen untersucht.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass alle angebotenen Strukturelemente (er-höhte Ebenen, Strohballen, A-Reuter, Europaletten) von den Tieren genutztwurden. Besondere häufig wurden sie in den Dämmerungsphasen aufgesucht.
Das zeigt, dass der Einsatz derartiger Elemente dem arttypischen Ruheverhal-ten der Pute entgegenkommt. Die angebotenen Beschäftigungsmaterialien(Strohballen, Heukörbe) wurden ebenfalls von den Puten genutzt. Festzustellenwar, dass während der gesamten Untersuchungszeit weder in den Versuchsstäl-len noch in den nicht angereicherten Kontrollställen maßgeblich Federpickenund Kannibalismus auftraten. Dies belegt den hohen Einfluss des Managementsauf die Situation im Stall.
Insgesamt zeigte sich, dass die eingesetzten Strukturelemente und Beschäfti-gungsmaterialien eine gute Möglichkeit zur Anreicherung der Haltungsumweltdarstellen. Nachteile auf die Tiergesundheit konnten nicht festgestellt werden;die Vorteile hinsichtlich des Verhaltens und des Wohlbefindens der Puten warenallerdings nicht so eindeutig, dass sie verbindliche Regelungen begründen wür-den.
Überdies wird auf die Beantwortung der Frage 23 verwiesen.
25. Plant die Bundesregierung Maßnahmen gegen den Einsatz von Putenras- sen (z. B. Hochleistungsmasthybrid B.U.T. Big 6) zu ergreifen, die auf-grund ihrer Schnellwüchsigkeit und ihres partiell sehr starken Muskel- wachstums (Brustbereich) zu erheblichen Leiden und Schmerzen derTiere führen, und wenn nicht, warum nicht? Nach § 11b Abs. 2 Tierschutzgesetz ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten,wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen mit Leidenverbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder jeder artge-mäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zuSchmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder deren Haltungnur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeid-baren Leiden oder Schäden führen.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss nach § 2 Abs. 1 Tier-schutzgesetz das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ange-messen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
Aus Sicht der Bundesregierung lässt sich die Tierschutzproblematik im Bereich Seite 8, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame der Züchtung derzeit nicht sinnvoll und wirkungsvoll durch eine Rechtsverord-nung konkretisieren. Wenn mit einer solchen Verordnung auf den ersten Blickauch eine höhere Rechtsverbindlichkeit erreicht werden könnte, erscheint es Korrektur
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doch unpraktikabel, die sehr komplexen Zusammenhänge, die in der Nutztier-zucht möglicherweise zu Leiden der Tiere führen, in einer notwendigerweiseabstrahierenden Rechtsverordnung allgemeingültig zu regeln.
Außerdem würde die Form der Rechtsverordnung die Flexibilität bezüglich derEinbeziehung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erheblich einschränken.
Dies ist gerade im Hinblick auf die dynamische Entwicklung der Wissensberei-che Genetik und Verhaltensforschung als problematisch zu erachten.
Um Zielkonflikte zwischen der modernen Tierzucht und den geltenden hohenTierschutzstandards zu vermeiden, erscheint es mir derzeit zielführender, wenndie Tierzuchtunternehmen die Belange des Tierschutzes eigenverantwortlich inihren Zuchtprogrammen berücksichtigen.
In letzter Konsequenz züchten aber die Zuchtunternehmen Tiere, für deren Pro-dukte sie Marktchancen erwarten. Mithin ist es auch an den Verbraucherinnenund Ver-braucher, durch ihr Nachfrageverhalten Einfluss auf die Ausrichtungder Züchtung und der Erzeuger zu nehmen.
26. Worin unterscheidet sich die konventionelle von der nichtkonventionel- len Putenhaltung, sofern letztere nach den Kriterien der ökologischenTierhaltung stattfindet? Grundregel der ökologischen Tierhaltung ist, dass im Hinblick auf einen weit-gehend geschlossenen Betriebskreislauf eine flächenunabhängige Nutztierhal-tung, bei der der Tierhalter keine landwirtschaftlichen Nutzflächen bewirtschaf-tet, verboten ist. Ökologische Tiere müssen grundsätzlich in ökologisch wirt-schaftenden Betrieben geboren und aufgezogen sein.
In der Fütterung ist es das Ziel der ökologischen Wirtschaftsweise, die Tiereausschließlich mit ökologischem Futter zu versorgen. Der Einsatz konventio-neller Futtermittel läuft schrittweise in wenigen Jahren aus. Auf den in der kon-ventionellen Haltung zugelassenen Einsatz von Aminosäuren als Futtermittel-zusatzstoffe zur Eiweißergänzung wird im ökologischen Landbau grundsätzlichverzichtet. Da Mastgeflügel auf die Zufuhr hochwertiger Eiweißfuttermittel an-gewiesen ist, kann die Futterration in begründeten Ausnahmefällen durch be-stimmte Eiweißfuttermittel aus konventioneller Erzeugung ergänzt werden(z. B. Kartoffeleiweiß und Maiskleber), wenn eine ausschließliche Versorgungmit Futtermitteln aus ökologischer Erzeugung nicht möglich ist. Bei Geflügelmuss in der Tagesration frisches oder getrocknetes Raufutter mit angebotenwerden.
erwendung von Hormonen zur Kontrolle der Fortpflanzung ist verboten.
Ebenso ist die präventive Verabreichung chemisch-synthetischer allopathischerTierarzneimittel nicht zulässig. Im Rahmen einer tierärztlichen Behandlungdürfen chemisch-synthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich An-tibiotika unter Einhaltung strenger Bedingungen nur eingesetzt werden, wenndie Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Mit-teln ungeeignet ist.
Im Hinblick auf die Gewinnung von ökologischen Lebensmitteln verdoppeltsich dann die Wartezeit zwischen der letzten Verabreichung eines allopathi-schen Tierarzneimittels im Verhältnis zuder gesetzlich vorgeschriebenen War-tezeit.
In der ökologischen Tierhaltung muss Geflügel mindestens während eines Drit- Seite 9, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame tels der Lebenszeit Zugang zu Freigelände (Auslauf) gewährt werden. Die Aus-läufe müssen überwiegend Pflanzenbewuchs aufweisen und mit Schutzvorrich-tungen (Bäume, Sträucher, entsprechende Unterstände) versehen sein. DieTiere müssen ungehinderten Zugang zu einer ausreichenden Anzahl von Trän- Korrektur
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ken und Futterstellen haben. Ausreichend Raufutter und Scharrmaterial musszur Verfügung stehen. Die Haltung in Käfigen ist nicht erlaubt. Der Tierbesatzist so zubegrenzen, dass 170 kg Stickstoffeintrag je ha landwirtschaftlich ge-nutzte Fläche im Jahr nicht überschritten werden.
Die Begrenzung der Besatzdichten in Stallgebäuden soll den Tieren Komfortund Wohlbefinden gewährleisteten und den arteigenen VerhaltensbedürfnissenRechnungen tragen. So sieht die EG-Öko-Verordnung eine Begrenzung beiTruthühnern in festen Ställen von 21 kg Lebendgewicht je qm vor und in be-weglichen Ställen von 30 kg je qm. Je Stall dürfen maximal 2500 Tiere gehal-ten werden. Bezüglich der Außenfläche müssen für Truthühner bei Flächenro-tation 10 qm je Tier zur Verfügung stehen.
Geflügelställe müssen so gebaut sein, dass alle Tiere leichten Zugang zu einemAuslaufbereich haben. Das Gebäude muss reichlich natürliche Belüftung undausreichenden Tageslichteinfall gewährleisten.
Beim Umgang mit Geflügel ist im ökologischen Landbaudas Stu Schnäbel grundsätzlich verboten. Nur im begründeten Einzelfall ist dieses mitZustimmung der Kontrollbehörde möglich.
27. Hält die Bundesregierung die Haltung von Puten in Beständen von meh- reren Zehntausend bis Hunderttausend Tieren aus seuchenhygienischenGründen für problematisch, und wenn ja, warum, und wenn nein, warumnicht? Die Größe eines Bestandes allein birgt an sich noch keine erhöhte Gefahr einesSeuchenausbruchs in sich. Das Gesamtrisiko eines Betriebes ist aus seuchen-hygienischer Sicht zusätzlich von vielen anderen Faktoren abhängig. Hierbeispielt insbesondere die Organisation der Betriebe eine entscheidende Rolle,z. B. Entsorgung der in getrennten Ställen eines oder mehrerer Betriebe anfal-lenden Gülle in einer gemeinsamen oder einer getrennten Anlage, gemeinsamerFuhrpark, Abgrenzung zu anderen Betrieben, betriebseigene Kleidung, Bele-gung nach dem „Rein-Raus-Verfahren“, Art und Weise des Tierzukaufs.
28. Wie viele Puten wurden in den vergangenen zehn Jahren infolge von Tierseuchen wie der Vogelgrippe gekeult (bitte aufschlüsseln nach Jahr,Tierzahl, Bundesland und Betreiber)? In den Jahren 2006 und 2008 gab es in Sachsen jeweils einen Ausbruch von hochpathogener Aviärer Influenza und in den Jahren 2008 und 2009 in Nieder-sachsen 29 bzw. 4 Fälle von niedrigpathogener Aviärer Influenza. Die Zahl derdabei jeweils in den betroffenen Beständen getöteten Puten belief sich laut demTierseuchennachrichtensystem (TSN) auf 10.187, 24, 352.797 und 64.896.
Aufgrund von Risikoanalysen vorsorglich getötete Tiere werden nicht über dasTSN gemeldet.
29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregeierung über die Bildung von Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) un-tersucht im Rahmen des nationalen Resistenzmonitoring tierpathogener Erregerseit 2004 regelmäßig entsprechend eines vorher festgelegten Stichprobenplanes Seite 10, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame auch Bakterienisolate von erkrankten Puten bzw. Putenküken. Der Hauptanteilder Isolate, für die Daten zu Resistenzen vorliegen, stammt aus den Bundeslän-dern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, so dass man nicht davon ausge- Korrektur
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hen kann, dass die Stichprobe für die Bundesrepublik Deutschland repräsenta-tiv ist. Jedoch lassen sich Tendenzen ablesen. Zuden Ergebnissen im Einzelnenwird auf die Ausführungen zu Frage 32 verwiesen.
30. Welche Grenzwerte existieren für Rückstände von Antibiotika in Puten- Gemäß europäischem Tierarzneimittelrecht sind im Rahmen der Zulassung fürTierarzneimittel, die zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren be-stimmt sind, so genannte maximale Rückstandshöchstmengen (Maximum Re-sidue Limits, MRL) festzulegen. Diese werden im Rahmen eines europäischvorgeschriebenen Verfahrens geprüft und rechtlich festgeschrieben. Sie sind inden Anhängen I u. III der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 aufgeführt. Eine ent-sprechende Liste ist auch auf der Homepage des Bundesamtes für Verbraucher-schutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter der Rubrik „Tierarzneimittel/Zulassung“ zu finden.
Ergänzend dazu sind auf der Internet-Seite der Europäischen Arzneimittelagen-tur (EMEA) unter http://www.emea.europa.eu/htms/vet/mrls/a.htm Berichte zuden einzelnen Stoffen als „Summary Report“ bzw. „European Public MRL As-sessment Report“ zu finden, in denen die Ergebnisse der Bewertung und die je-weiligen Höchstmengen ausführlich dargestellt und diskutiert werden.
31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die mögliche Bil- dung von Antibiotikaresistenzen durch den Verzehr von Putenfleischbeim Menschen vor? Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch resistente Erregermit Lebensmitteln übertragen werden und Erkrankungen beim Menschen ver-ursachen. Es liegen aber keine Untersuchungen vor, die geeignet sind, einendirekten kausalen Zusammenhang zwischen dem Verzehr von mit einem resis-tenten Erreger behafteten Putenfleisch und der Erkrankung eines Menschen mitbesonderer Schwere bedingt durch die Resistenzen zu bestätigen.
32. Welche resistenten Keime sind in Putenmastbetrieben bzw. in Schlacht- höfen festgestellt worden und in welcher Häufigkeit? Die im Rahmen des Nationalen Resistenzmonitorings des Bundesamtes fürV erbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eingesandten Proben stammen von Putenmastbetrieben und nicht von Schlachthöfen. Die Bakterien-isolate werden von klinisch erkrankten Tieren gewonnen.
Für Escherichia coli wurden hohe Resistenzraten gegenüber Tetracyclin (ca.
75 Prozent der Bakterienstämme), Ampicillin (ca. 60 Prozent), den getestetenCephalosporinen der ersten Generation (Cephalothin ca. 50 Prozent), sowieCotrimoxazol (ca. 35 Prozent) gefunden. Gegenüber Enrofloxacin wurden Re-sistenzraten von ca. 5 Prozent gefunden. Untersucht wurden 194 Isolate vonMastputen. Diese Zahlen stammen aus der Studie 2004/2005 und haben sich inder Studie 2005/2006 in vergleichbarer Höhe wieder gezeigt.
Für Staphylococcus aureus wurden Resistenzen gegenüber Tetracyclin (98 Pro- 1, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame zent), Penicillin (94 Prozent), Ampicillin (92 Prozent), Erythromycin (68 Pro-zent) und Enrofloxacin (14 Prozent) bei 63 untersuchten Isolaten gefunden.
Diese Daten entstammen der Studie 2005/2006. Für weitere Bakterienstämmewurden nur wenige Isolate eingesandt, so dass eine Aussage zur Resistenzlagenicht möglich ist.
Korrektur
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Drucksache 16/12572
33. Existiert durch die Massentierhaltung und den dadurch vermehrten Anti- biotikaeinsatz ein erhöhtes Infektionsrisiko bezüglich antibiotikaresisten-ter Keime für die Mitarbeiter der Putenmastbetriebe bzw. Schlachthöfe? Welche Erkenntnisse darüber liegen der Bundesregierung vor? Das Risiko für eine Besiedelung mit Antibiotika resistenten Bakterien ist fürPersonen, die unmittelbaren Kontakt zu Tieren haben, die mit solchen Bak-terien besiedelt sind, höher als für Menschen, die keinen Kontakt zuTieren, diemit solchen Bakterien besiedelt sind, haben. Dies gilt grundsätzlich für jedeTierhaltung. Belegt ist dies am Beispiel der Methicillin Resistenten Staphylo-kokkus Aureus (MRSA) für die Schweinehaltung.
34. Welche konkreten Folgen hat die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrate- Die Antibiotikaresistenzstrategie für den Bereich der Tierhaltung, Lebensmit-telkette und tierärztlichen Tätigkeit soll in Zusammenarbeit zwischen Human-medizin und Tiermedizin den Antibiotikaeinsatz bei Tieren beeinflussen unddas Auftreten und die Verbreitung von Resistenzen bei Bakterien, die Men-schen oder Tiere besiedeln, reduzieren. Es wird angestrebt, dass die Strategievon Tierärzten, Landwirten, Tierbesitzern, Wirtschaftsverbänden und zustän-digen Behörden anerkannt und „gelebt“ wird. In dieser Strategie und im Um-gang mit Antibiotika in der Tierhaltung werden die europaweiten und interna-tionalen/supranationalen Vorgaben reflektiert. Zusammen mit den vorliegendenAntibiotikaleitlinien – die zur Zeit in Überarbeitung sind – soll durch einen ver-antwortungsbewussten Antibiotikaeinsatz im Bereich der Tierhaltung, Lebens-mittelkette und tierärztlichen Tätigkeit der gesundheitliche Verbraucherschutzgesichert werden, ohne die Tiergesundheit zu beeinträchtigen. Hierzu ist auchForschung und Entwicklungsarbeit hinsichtlich einer verbesserten Tierhaltung,Diagnostik und zu Ersatzmaßnahmen für den Antibiotikaeinsatz notwendig.
Mit der Strategie sollen folgende Ziele erreicht werden: eine umfassende Erfassung der Antibiotikaresistenzsituation, eine ständige Überwachung der Entwicklung der Antibiotikaresistenzsitua-tion, eine wissenschaftlich fundierte Ableitung von Managementmaßnahmen, eine verbesserte Information von Tierärzten, Landwirten und Verbrauchern, Akzeptanz und Umsetzung der Managementmaßnahmen in der eine Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bei Verbesserung der Prophylaxeund Hygiene zur Verhinderung von Infektionskrankheiten und eine Antibiotikaresistenzsituation, die auch in der Zukunft den Erhalt derWirksamkeit von Antibiotika ermöglicht.
Seite 12, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame Korrektur
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Drucksache 16/12572
Deutscher Import von Putenfleisch
Putenfleisch, ganz, fr., gek., gefr.
Insgesamt
EU-Mitgliedstaaten
Drittländer
Putenfleisch, fr., gek., gefr.
(Teile, Nebenerzeugnisse)

Insgesamt
87.196,2
EU-Mitgliedstaaten
81.562,5
Drittländer
Zubereit. v. Puten
Insgesamt
46.268,6
EU-Mitgliedstaaten
Drittländer
38.104,6
Seite 13, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame *) Vorläufige Angaben.
1) Nur Importe von 1.000 t und mehr. Korrektur
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Drucksache 16/12572
Deutsche Außenhandel mit lebenden Puten
Puten, lebend
Insgesamt
4.096.753
58.413,7
7.420.724
davon:
Putenküken, bis 185 g
Insgesamt
7.095.634
Insgesamt
3.898.473
58.401,9
Seite 14, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame Korrektur
Korrektur
Drucksache 16/12572
Landwirtschaftliche Betriebe mit Truthühnern nach Bestandsgrößenklassen und Ländern 1)
2 289 10 892 177
55 215 240
183 1 355 357
13 818 143
1) Ergebnisse der Agrarstrukturerhebung.
Quelle: Statistisches Bundesamt, BMELV (425).
Seite 15, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame Korrektur
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Seite 16, April 14, 2009, /data/bt_vorab/1612572.fm, Frame Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 Korrektur

Source: http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/7770392953_1612572.pdf

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