SICHERHEITSDATENBLATT Rio-Holzschutzimprägnierung Nr. : 2084 entsprechend 91/155/EWG und ChemV Anhang 2
Datum / überarbeitet am : 01.03.2006 Stoff- / Zubereitung- und Firmenbezeichnung Handelsname : Rio-Holzschutzimprägnierung Verwendungszweck : Hersteller/Lieferant : Notfallauskunft : Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Chemische Charakterisierung des Produktes: Alkydharzemulsion mit Biociden
Gefährliche Inhaltsstoffe: Gemäss Richtlinie über gefährliche Stoffe 67/548/EWG.
Klartexte der R-Sätze siehe unter Kapitel 15 und 16
Mögliche Gefahren der Zubereitung
: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche
4. Erste-Hilfe-Massnahmen
: Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Be-
wusstlosigkeit keine Verabreichung über den Mund.
in Ruhelage bringen und warm halten. Bei unregelmäs-
siger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztlichen Rat einholen.
: Beschmutzte und getränkte Kleidung sofort ausziehen. Benetzte Haut gründlich mit
Wasser und Seife reinigen oder geeignetes Hautreinigungsmittel benutzen. Keine Lösemittel oder Verdünnungen verwenden!
Kontaktlinsen entfernen. Augenlider geöffnet halten und mindestens 10 Minuten lang reichlich mit sauberem, fliessendem Wasser spülen. Ärztlichen Rat einholen.
: Bei Verschlucken sofort Arzt konsultieren! Betroffenen ruhig halten.
Massnahmen zur Brandbekämpfung
: Schaum (alkoholbeständig), Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel (Wasser)
: Bei Brand entsteht dichter, schwarzer Rauch.
Das Einatmen gefährlicher Zersetzungsprodukte kann ernste Gesundheitsschäden verursachen.
Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in die Kanalisation oder ins Erdreich gelangen lassen.
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Datum / überarbeitet am : 01.03.2006 Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Von Zündquellen fernhalten und Raum gut lüften. Dämpfe nicht einatmen. Schutz-
vorschriften beachten (siehe Kapitel 7 und 8).
Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Bei der Verschmutzung von Flüssen, Seen,
Abwasserleitungen oder Erdreich entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zu-ständigen Behörden in Kenntnis setzen.
: Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Kieselgur,
Vermiculite) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln. Vorzugsweise mit Reinigungsmittel säu-bern, möglichst keine Lösemittel benutzen.
Handhabung und Lagerung
: Die Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe in der Luft und ein
Überschreiten der MAK-Grenzwerte vermeiden. Das Material nur an Orten verwenden, bei denen offenes Licht, Feuer und andere Zündquellen ferngehalten werden. Das Material kann sich elektrostatisch aufladen. Beim Umfüllen ausschliesslich geerdete Leitungen verwenden. Das Tragen antistatischer Kleidung inkl. Schuhwerk wird empfohlen. Funkensicheres Werkzeug verwenden. Kontakt mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe, Spritznebel und Schleifstäube nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Kapitel 8. Gesetzliche Schutz- und Sicherheitsvorschriften befolgen. Bei Spritzapplikation gilt zusätzlich: Wenn sich Personen, unabhängig ob sie selbst Spritzlackieren oder nicht, während des Lackierens innerhalb der Spritzkabine befin-den, ist mit Einwirkung von Aerosolen und Lösemitteldämpfen zu rechnen. Bei sol-chen Bedingungen sollte Atemschutz getragen werden, bis die Lösemittel-Dampf-konzentration unter den Luftgrenzwert gefallen ist.
: Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus.
Dämpfe bilden zusammen mit Luft ein explosives Gemisch.
: Lagerräume müssen den nationalen Vorschriften entsprechend explosionsgeschützt
sein. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter nicht mit Druck leeren, kein Druck-behälter! Rauchen verboten. Unbefugten Personen ist der Zutritt untersagt. Geöffnete Behälter sorgfältig verschliessen und aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu ver-hindern.
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fernhalten.
: Stets in Behälter aufbewahren, die den Originalgebinden entsprechen. Hinweise auf
dem Etikett beachten. Lagerung an einem kühlen, trockenen und gut gelüfteten Ort. Vor Hitze und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Von Zündquellen fernhalten. Gesetzliche Lagervorschriften beachten
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
Für gute Lüftung sorgen. Dies kann durch lokale oder Raumabsaugung erreicht werden. Falls dies nicht ausreicht, um die Lösemitteldampfkonzentration unter den Luftgrenzwerten zu halten, muss ein geeignetes Atemschutzgerät getragen werden.
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten :
Die angegebenen Werte sind der bei der Erstellung gültigen SUVA-Publikation (CH) Grenzwerte am Arbeitsplatz (1903.d/f) entnommen. Für andere Länder sind die Werte den landesspezifischen Listen zu entnehmen.
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Datum / überarbeitet am : 01.03.2006
: Liegt die Lösemittelkonzentration über den Luftgrenzwerten, so muss ein für diesen
Zweck zugelassenes Atemschutzgerät getragen werden.
: Die Auswahl eines geeigneten Handchuhe ist nicht nur vom Material, sondern auch von
weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zuberietung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigheit von Handschuhmaterialien nicht voraus berechenbar und muss vor dem Einsatz überprüft werden. Für den Dauerkontakt von maximal 15 Minuten sind Handschuhe aus Fluorkautschuk (Viton) geeignet. Als Spritzschutz sind Handschuhe aus Neopren geeignet. Nicht geeignet sind Handschuhe aus Leder oder aus dickem Stoff.
: Zum Schutz gegen Spritzer geeignete Schutzbrille tragen.
Tragen antistatischer Schuhe und antistatischer Kleidung aus Naturfaser (Baumwolle)
oder hitzebeständiger Synthetikfaser. Nach Kontakt Hautflächen gründlich mit Wasser und Seife oder geeignetem Hautreinigungsmittel reinigen. Keine organischen Löse-mittel verwenden.
Physikalische und chemische Eigenschaften
Lösemitteltrennprüfung < 3% nach RID/ADR
10. Stabilität und Reaktivität
: Bei Anwendung der empfohlenen Vorschriften zur Lagerung und Handhabung stabil
: Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fernhalten, um
Bei hohen Temperaturen können gefährliche Zersetzungsprodukte wie z.B. Kohlen-
dioxid, Kohlenmonoxid, Rauch, Stickoxide entstehen.
11. Angaben zur Toxikologie
Erfahrungen aus der Praxis Das Einatmen von Lösemittelanteilen oberhalb des MAK-Grenzwertes kann zu Gesundheitsschäden wie Reizung der Schleimhäute und Atmungsorgane, Schädigung von Leber, Nieren und des zentralen Nervensystems. Anzeichen dafür sind: Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Muskelschwäche, Benommenheit und in schweren Fällen Be-wusstlosigkeit. Längerer oder wiederholter Kontakt mit dem Produkt führt zum Entfetten der Haut und kann nichtallergische Kontakthautschäden (Kontaktdermatitis) und/oder Schadstoffresorption verursachen. Lösemittel-spritzer können Reizungen und reversible Schäden am Auge verursachen. Allgemeine Bemerkungen Das Produkt ist nicht als solches geprüft, sondern nach der Methode der EU-Richtlinie 1999/45/EWG und der Giftver-ordnung (Schweiz) eingestuft. Einzelheiten siehe Kapitel 2 und 15.
12. Angaben zur Ökologie
Es sind keine Angaben über das Produkt vorhanden. Nicht in die Kanalisation (Gewässer und Abwässer) oder in das Erdreich gelangen lassen.
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Datum / überarbeitet am : 01.03.2006
Klartexte der R-Sätze siehe unter Kapitel 15 und 16
13. Hinweise zur Entsorgung
Abfallname: Farb- und Lackabfälle die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten.
Ungereinigte Verpackungen : Gemäss den örtlichen Vorschriften der Entsorgung bzw. der Wiederverwertung
zuführen. Nicht ordnungsgemäss entleerte Gebinde sind Sonderabfall.
14. Angaben zum Transport
Transport immer nach den Vorschriften für Strasse (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADNR), See (IMDG) und Luft (ICAO / IATA). Das Produkt ist kein Gefahrengut im Sinne des Transportgesetzes.
Allgemeine Angaben für die Transportkennzeichnung
Ergänzende Angaben zu den einzelnen Verkehrsträgern
im übrigen sind die Bestimmungen der einzelnen Fluggesellschaften und
15. Vorschriften
Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung (EU, CH) und entsprechenden Richtlinien
Gefahrenkennzeichnung : Umweltgefährlich SICHERHEITSDATENBLATT Rio-Holzschutzimprägnierung Nr. : 2084 entsprechend 91/155/EWG und ChemV Anhang 2
Datum / überarbeitet am : 01.03.2006
: Permethrin, 2-Octyl-2H-Isothiazol-3-on
R-Sätze
53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben . . . . . . . .
S-Sätze
: 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
23 Aerosol nicht einatmen 24 Berührung mit der Haut vermeiden 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden 60 Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisung einholen /Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
Besondere Kennzeichnung : Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Luftreinhalteverordnung : LRV-Klasse (CH) :
Wassergefährdungsklasse : CH/1 (Selbsteinstufung)
16 Sonstige R-Sätze mit jeweiliger/n Kennziffer/n aus Kapitel 2 und 12 soweit nicht unter Kapitel 15 angegeben.
20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
23/24 Giftig beim Einatmen und Berühren mit der Haut
Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
Verarbeiter braucht eine Fachbewilligung VFB-H
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen unserem gegenwärtigen Wissensstand und genügen der nationalen sowie der EU-Gesetzgebung. Die gegebenen Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis und Kontrolle. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung keinem anderen, als dem in Kapitel 1 genannten Verwendungszweck zugeführt werden. Der Benutzer ist für die Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt beschrei-ben die Sicherheitsanforderungen unseres Produktes und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar.
Servicio de Clínica Medica – Hospital Municipal de Agudos “Dr. Leónidas Lucero” Patología/Condición HEMORRAGIA DIGESTIVA ALTA (HDA) NO VARICOSA Autores López, Ana Clara; Uranga, Rolando Darío; Maruenda Maximiliano Martín Definición La HDA no varicosa se define como el sangrado del tracto digestivo desde el esfínter esofágico superior hasta el ángulo de Treitz que
Appendices Chapter 19 Appendices APPENDIX 1: BASELINE HEALTH DATA TABLE 23: POPULATION, NUMBER OF MEDICAL INSTITUTIONS AND PHARMACIES IN THE TERRITORY OF MUNICIPAL ENTITIES IN THE SAKHALIN REGION Municipal entity Population in thousands *Number of Number of Number of outpatient pharmacies institution clinics and obstetrics *Health institutions as legal en