Kleine anfrage

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 20/3297
28.02.12
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kersten Artus (DIE LINKE) vom 20.02.12
und Antwort des Senats
EHEC ist zurück – was hilft wirklich gegen den gefährlichen Erreger?
Die sechsjährige Sophie aus Hamburg-Blankenese hat ihre EHEC-Erkran-kung nicht überlebt. Derzeit gehen die Behörden offenbar noch nicht von einer erneuten Epidemie aus, sondern von einem bedauerlichen Einzelfall. Skeptisch machen Presseberichte, wonach jetzt an Eltern appelliert wird, mit ihren Kindern „Händewaschen zu üben“. Außerdem mehren sich Zweifel an der Wirksamkeit des Medikaments Tamiflu sowie aufgrund der Nebenwirkungen des Impfstoffs Pandemrix. In einer Ana-lyse wurde nun festgestellt, dass Tamiflu Beschwerden allenfalls um 21 Stun-den verringert. Die Zahl stationär aufgenommener Patienten/-innen hatte sich nicht verändert. Über die Hälfte aller Ergebnisse über die Wirksamkeit des Medikaments werden von dem Pharma-Konzern Roche unter Verschluss ge-halten. Pandemrix wiederum kann erhebliche Nebenwirkungen auslösen: Gelenk-schmerzen, Fieber, allergische Reaktionen sowie die krankhafte Schlafsucht Narkolepsie. Besonders häufig sind die Fälle in Finnland und Schweden, wo 70 Prozent der Bevölkerung damit geimpft wurden. Bei der EHEC-Erkrankung handelt es sich um eine bakterielle Erkrankung mit dem Enterohämorrhagischen Escherichia (E.) coli Erreger, der die Eigenschaft besitzt, bestimmte Zellgifte zu produzieren. Bei Tamiflu handelt es sich um den Wirkstoff Oseltamivir, der bei akuten Erkrankungen mit Influenzaviren gegen die Vermehrung von Viren wirkt. Bei Pandemrix wiederum handelt es sich um einen Impfstoff, der vor-beugend bei der 2009/2010 stattgefundenen Pandemie mit H1N1 eingesetzt wurde. Die in der Fragestellung suggerierte Verknüpfung dieser drei Themenkomplexe ist nicht gegeben. Das Management bei Auftreten von EHEC-Infektionen, die Bewertung von antiviralen Arzneimitteln und die Entwicklung und Vorhaltung von pandemischen Impfstoffen sind drei fachlich voneinander getrennte Sachverhalte, die insbesondere aus medizinischer Sicht nicht miteinander vermischt werden können. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche konkreten sowie allgemein wissenschaftlichen Erkenntnisse lie- gen dem Senat vor, ob es sich bei der Erstklässlerin aus Blankenese um einen Einzelfall handelt? Seit Auftreten des EHEC-Falles sind bislang keine weiteren EHEC-Infektionen aufge-treten. Drucksache 20/3297
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
2. Welche Maßnahmen wurden nach der EHEC-Epidemie ergriffen, um einen Schutz vor der gefährlichen Krankheit zu gewährleisten: b. In anderen öffentlichen Einrichtungen c. Konkret in Bezug auf Sensibilisierung für Hygiene von Betreuungs- d. Konkret in der Arbeit mit Eltern und Kindern? Durch die Fachämter Gesundheit der Bezirke werden regelmäßige und anlassbezo-gene Begehungen in Schulen, Kindertagesstätten und anderen öffentlichen Einrich-tungen des Gesundheitswesens durchgeführt. Dabei wird das Personal zum Thema Hygiene sensibilisiert, informiert und beraten. Daneben werden Informationsmateria-lien ausgegeben. Es wird zudem auf die Ausstattung der sanitären Einrichtungen so-wie auf die Einhaltung der Hygienepläne geachtet. Das Personal wie auch die Eltern werden auf die Meldepflicht gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) hingewiesen. Des Weiteren finden bedarfsbezogene Beratungen statt. Bei Meldung eines Erkrankungs- beziehungsweise Kontaktfalles bezüglich EHEC neh-men die Fachämter Gesundheit der Bezirke Kontakt mit der Einrichtung beziehungs-weise der Schule auf und veranlassen weitere Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben, gegebenenfalls Besuchs- und Tätigkeitsverbote. In Fortbildungen und Einzelberatungen des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung zur Gesundheitsförderung wird regelhaft auf die Regelungen zum Hygienemanagement an Schulen und auf geeignete Materialien zur Hygieneerziehung hingewiesen (siehe http://li.hamburg.de/hygiene). Dazu gehören beispielsweise der Musterhygieneplan sowie die Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Auf-klärung. Zur Umsetzung von Hygienebestimmungen im Rahmen der Schulverpflegung berät die Hamburger Vernetzungsstelle Schulverpflegung. Materialien, die zu dieser Thema-tik auf Veranstaltungen und auf Anfrage an Schulen verteilt werden, finden sich unter http://www.hag-vernetzungsstelle.de/schulverpflegung/hygiene. 3. Wie viele Mengen Tamiflu lagern derzeit in Hamburg? Wie viel Geld ist dafür ausgegeben worden? Wann verfallen die Bestände und sollen neue Kontingente des Medikaments beschafft werden? Hamburg hat das Fertigarzneimittel Tamiflu® und den Tamiflu-Wirkstoff Oseltamivir in einer Menge beschafft, die für circa 262.000 Behandlungen ausreicht. Medikamente und Wirkstoff wurden zwischen Juni 2005 und Oktober 2009 beschafft. Die Beschaf-fungskosten betrugen 1.128.834 Euro für die Fertigarzneimittel und 1.515.129 Euro für den Wirkstoff. Bei 14.240 Packungen ist das Verfalldatum überschritten. Die übrigen Packungen verfallen Ende Juni beziehungsweise Ende August 2016. Die Lagerung der Mittel erfolgt außerhalb Hamburgs. Die Beschaffung neuer Kontingente ist derzeit nicht vorgesehen. 4. Welche Einschätzung hat der Senat in Bezug auf die Wirksamkeit des Medikaments Tamiflu und welche Schlussfolgerungen zieht er aus der Kritik seine Wirksamkeit betreffend? Solange eine arzneimittelrechtliche Zulassung für Tamiflu® besteht, geht die zuständi-ge Behörde davon aus, dass die Wirksamkeit des Mittels im zugelassenen Anwen-dungsbereich gegeben ist. 5. Setzt sich der Senat dafür ein, dass alle Studien über Tamiflu veröffent- Die zuständige Behörde hat keine Kenntnisse darüber, ob die Firma Roche Pharma Studienergebnisse zurückhält oder nicht. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/3297
6. Was besagen die Verträge mit dem Hersteller oder der Vertriebsfirma von Tamiflu: Ist der Senat zur Abnahme verpflichtet? Wenn ja, muss er ein bestimmtes Kontingent kaufen? Derzeit bestehen keine Verträge über den Bezug beziehungsweise die Abnahme wei-terer Mengen von Tamiflu®. 7. Nur ein äußerst geringer Prozentsatz der Bevölkerung hat sich mit Pan- demrix impfen lassen, Hamburg musste einen Großteil des Impfstoffs vernichten. Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus dieser Millio-nenpleite gezogen? Hamburg wird auch weiterhin alle Maßnahmen treffen, die notwendig und dazu geeig-net sind, seine Bevölkerung vor der Bedrohung durch eine Pandemie zu schützen. 8. Welche Erkenntnisse gibt es in Bezug auf die Entwicklung eines Impf- Für die zuständige Behörde sind die Erkenntnisse des Paul-Ehrlich-Instituts, Bundes-institut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, maßgebend. Demnach bele-gen zahlreiche Studien, dass sich alle während der Pandemie von 2009/2010 einge-setzten Impfstoffe als verträglich und wirksam erwiesen haben. 9. Lagern weiterhin Bestände von Pandemrix in Hamburg und wenn ja, wie hoch sind das Kontingent und ihr Geldwert und wann ist das Verfallsda-tum? Derzeit sind keine Vorräte an Pandemrix®-Impfstoff eingelagert.

Source: http://www.kerstenartus.info/pdf/anfragen/203297.pdf

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